Rechtsprechung
BFH, 26.07.1962 - IV 355/61 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufwendungen für die Ausnutzung einer für den Steuerpflichtigen günstigen geschäftlichen Situation als absetzungsfähiges Wirtschaftsgut - Sonderausgaben bei der Sicherstellung von Leibrentenzahlungen für den Fall der vorzeitigen Ablebens durch eine Lebensversicherung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 75, 338
- DB 1962, 1229
- BStBl III 1962, 390
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.03.1956 - I 209/55 U
Rechtliche Einordnung einer Konzession zum Betrieb einer Omnibuslinie als …
Auszug aus BFH, 26.07.1962 - IV 355/61 U
Das Gericht schließe sich insoweit den im Urteil des Bundesfinanzhofs I 209/55 U vom 13. März 1956 (BStBl 1956 III S. 149, Slg. Bd. 62 S. 401) entwickelten Grundsätzen an.
- BFH, 20.01.1989 - X R 10/86
Zur Aktivierung und Abschreibung eines entgeltlich erworbenen …
Kann zugleich die Dauer der Nutzung des Wirtschaftsgutes nicht eindeutig bestimmt werden, ist es nach dem Urteil in BFHE 81, 471, BStBl. III 1965, 170 zulässig, von einer Aktivierung der Aufwendungen und ihrer Verteilung auf die Nutzungsdauer abzusehen; statt dessen können die tatsächlichen Zahlungen sofort als laufende Betriebsausgaben abgezogen werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 26. Juli 1962 IV 355/61 U, BFHE 75, 338, BStBl. III 1962, 390; zustimmend Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.o., § 5 EStG Anm. 1373). - BFH, 29.10.1985 - IX R 61/82
Versicherungsprämien einer Risikolebensversicherung, die der Erwerber eines …
Versicherungsprämien einer Risikolebensversicherung, die der Erwerber eines Mietwohngrundstücks zur Sicherung des in Form einer Leibrente zu entrichtenden Kaufpreises abgeschlossen hat, sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anschluß an das Urteil des Senats vom 29. Oktober 1985 IX R 56/82, und Bestätigung des Urteils vom 26. Juli 1962 IV 355/61 U, BFHE 75, 338, BStBl III 1962, 390).Die Rechtsauffassung des erkennenden Senats wird auch dadurch bestätigt, daß der IV. Senat des Bundesfinanzhofs bereits mit Urteil vom 26. Juli 1962 IV 355/61 U (BFHE 75, 338, BStBl III 1962, 390) zu Prämien für eine Lebensversicherung, die der Erwerber eines Unternehmens zur Sicherung der Kaufpreisrente für den Veräußerer abschließen mußte, ebenso entschieden hat.
- BFH, 17.12.1964 - IV 378/61 U
Zahlungen zur Abfindung und Versorgung an einen Handelsvertreter als …
Da nur die Aufwendungen für die Anschaffung laufend in der Form von Renten gemacht wurden, ist es gerechtfertigt, von einer Aktivierung der Aufwendungen und ihrer Verteilung auf die Nutzungsdauer abzusehen und statt dessen die tatsächlichen Zahlungen sofort als laufende Betriebsausgaben zum Abzug zuzulassen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 355/61 U vom 26. Juli 1962, BStBl 1962 III S. 390, Slg. Bd. 75 S. 338).